Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen PULSGEBER
1. Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs PULSGEBER ist Storai Popal - Salbeiweg 5 in 64646 Heppenheim
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Pflege-Auszubildende sowie Pflegefachkräfte. Die Teilnahme ist als Einzelperson oder im Team möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei.
3. Gegenstand des Wettbewerbs
Gesucht werden Ideen, Konzepte und Lösungen, die ein konkretes Problem aus dem Pflegealltag aufgreifen und einen Beitrag zur Verbesserung, Entlastung oder Weiterentwicklung der Pflege leisten können. Die Idee kann sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden; ein fertiges Produkt ist nicht erforderlich.
4. Einreichung
Die Bewerbung erfolgt bis zum 30.10.2026 per E-Mail an kontakt@pulsgeberpflege.de. Sie sollte den Namen der teilnehmenden Person bzw. des Teams, die Pflegeschule/Einrichtung, den Titel der Idee sowie eine kurze Beschreibung von Problem, Lösung und erwartetem Nutzen enthalten.
5. Auswahl der Finalisten
Aus den eingegangenen Bewerbungen werden bis zu fünf Finalisten für den PULSGEBER Final Pitch ausgewählt. Die Auswahl erfolgt anhand einheitlicher Bewertungskriterien.
6. Final Pitch und Bewertung
Die Finalisten präsentieren ihre Idee im Rahmen der Finalveranstaltung vor einer Jury. Bewertet werden insbesondere:
Problemrelevanz 25 % · Nutzen für die Pflege 25 % · Innovationsgrad 20 % · Umsetzbarkeit 20 % · Präsentation 10 %.
Die Entscheidung der Jury erfolgt nach dem festgelegten Bewertungsverfahren.
7. Rechte an den Ideen
Die Rechte an den eingereichten Ideen, Konzepten und Unterlagen verbleiben grundsätzlich bei den jeweiligen Teilnehmern. Durch die Teilnahme werden keine Eigentums-, Patent-, Marken- oder sonstigen Schutzrechte auf den Veranstalter oder die Jury übertragen.
Die Teilnehmer erklären, dass sie zur Einreichung der von ihnen übermittelten Inhalte berechtigt sind und dadurch keine Rechte Dritter verletzen.
8. Vertraulichkeit
Teilnehmer sollten berücksichtigen, dass die Final-Pitches vor der Jury und gegebenenfalls weiteren Veranstaltungsteilnehmern stattfinden. Eine vertrauliche Behandlung oder Geheimhaltung eingereichter Ideen kann nicht generell zugesichert werden. Schutzbedürftige technische Erfindungen sollten daher gegebenenfalls vor einer öffentlichen Präsentation rechtlich geschützt werden.
9. Veröffentlichung
Eine Veröffentlichung von Namen, Fotos, Videos oder näheren Projektinformationen erfolgt nur im Rahmen der hierfür geltenden rechtlichen Voraussetzungen. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
10. Ausschluss
Der Veranstalter kann Teilnehmer ausschließen, wenn falsche Angaben gemacht, Rechte Dritter verletzt oder die Teilnahmebedingungen erheblich verletzt werden.
11. Änderungen und Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Termine oder organisatorische Einzelheiten aus wichtigem Grund zu ändern oder den Wettbewerb abzusagen. Teilnehmer werden über wesentliche Änderungen zeitnah informiert.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend der Datenschutzerklärung von PULSGEBER verarbeitet.
13. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit Einreichung einer Bewerbung erklären sich die Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
14. Auszeichnung
Der Wettbewerb ist nicht mit einem Preisgeld verbunden.
Die ausgewählten Finalisten erhalten die Möglichkeit, ihre Idee im Rahmen des PULSGEBER Final Pitch vor einer Jury aus Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren regionaler Kliniken zu präsentieren.
Die von der Jury am besten bewertete Idee wird als „PULSGEBER Rhein-Neckar 2026“ ausgezeichnet.
Aus der Teilnahme, der Finalteilnahme oder einer Auszeichnung entsteht kein Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, Finanzierung, Beauftragung, Kooperation oder Umsetzung der eingereichten Idee.
Stand: August 2026